Schwimmen auf Ameland
Ein Ausflug ins Schwimmbad oder zur See ist bei Schüler(-innen) aller Altersstufen sehr beliebt.
Die Gefahren dabei sind bekannt.
Als Lehrer oder Lehrerin sind Sie hier in Ihrer Aufsichtspflicht besonders gefordert.
Allerdings werden die Risiken durch eine gute Vorbereitung des Ausflugs kalkulierbar.
Ebenso wie bei Radtouren benötigen Sie eine schriftliche Erklärung der Eltern, ob ihre Kinder schwimmen können und im Rahmen der Schulfahrt ein Schwimmbad besuchen dürfen. Regelungsbedarf gibt es auch für die Zeit zur freien Gestaltung, in der weder Sie noch Ihre Begleitung die Aufsicht führen: Ob die Kinder auch in dieser Zeit baden gehen dürfen, hängt ebenfalls vom Einverständnis der Eltern ab. Einen Musterbrief finden Sie hier(pdf, 15 KB).
Schwimmen an öffentlichen beaufsichtigten Badestellen
Klären Sie mit dem verantwortlichen Bademeister, ob dieser eine sachgerechte Aufsicht im Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich des Bades gewährleisten kann. Ist das der Fall ist, dann benötigen Sie selbst keine besondere Befähigung zur Rettung und Ihnen obliegt lediglich die allgemeine Aufsichtspflicht. Lehnt das Personal im Schwimmbad die Übernahme der Aufsicht ab, übernehmen Sie und Ihre Begleitperson selbst die Verantwortung für die Aufsicht. Dazu muss mindestens eine der beiden Lehrkräfte rettungsfähig sein, das heißt mindestens den »Deutschen Rettungsschwimmpass Bronze« oder den »Deutschen Schwimmpass Bronze« besitzen.
Auch im Sinne des Schwimmerlasses müssen Sie nachweislich rettungsfähig sein und folgende Leistungen erbringen können:
einen etwa 5 Kilogramm schweren Gegenstand aus 2 bis 3 Metern Tiefe heraufholen und zum Beckenrand bringen;
rund 10 Meter weit tauchen; einen erwachsenen Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff etwa 15 Meter weit abschleppen und an Land bringen;
lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen;
rettungsbereit, das heißt in Schwimmkleidung, Ihre Aufsicht ausüben;
Schwimmen an öffentlichen, unbeaufsichtigten Bades
Diese Fähigkeiten sollten von einem anerkannten Veranstalter bestätigt sein, zum Beispiel von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) oder von der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Es empfiehlt sich, die Rettungsschwimmerprüfungen in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.
Zudem müssen Sie und Ihre Begleitperson eine »schwimmbadbezogene Rettungsfähigkeit« besitzen. Dazu gehört, dass Sie über die Maßnahmen, die bei einem Schwimmunfall zu ergreifen sind, Bescheid wissen und über die Bedingungen des Schwimmbades informiert sind - ist ein Becken 4 Meter tief, müssen Sie in der Lage sein, 4 Meter tief zu tauchen. Checken Sie schon vorher ab, wo Rettungswege, Telefone oder Rettungsgeräte sind und vereinbaren Sie die Sicherheitsmaßnahmen mit Ihrer Klasse.
Schwimmen an öffentlichen, unbeaufsichtigten Badestellen
In öffentlichen, aber unbeaufsichtigten Gewässern gelten noch strengere Vorschriften als beim Baden in beaufsichtigten Schwimmbädern: Mindestens eine der begleitenden Lehrkräfte muss den »Deutschen Rettungsschwimmpass Silber« besitzen, und die Bedingungen des Badeplatzes, wie Strömungen, Tiefen, Rettungsgeräte usw. kennen. Zusätzlich müssen alle Schülerinnen und Schüler die Prüfung für den »Deutschen Jugendschwimmpass Bronze« abgelegt und bestanden haben. Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, sollten Sie es höchstens bei einem Fußbad belassen.
Die Bestimmungen zum Baden während Schulfahrten variieren in den Schulfahrtenerlassen der einzelnen Bundesländer. Bevor Sie zum Badeausflug starten, überprüfen Sie, welche Anforderungen für Sie gültig sind.
Sicherheit beim Badeausflug
Vollzähligkeit der Gruppe
Sie müssen vor dem Betreten des Schwimmbades, unmittelbar nach dem Verlassen des Schwimmbeckens und vor dem Verlassen des Bades überprüfen, ob alle Schüler(-innen) anwesend sind.
Gemeinsame Badezeiten
Damit Sie im Schwimmbad noch den Überblick über Ihre Klasse behalten können, sollten Sie gemeinsame Badezeiten festsetzen. Außerhalb dieser Zeit darf sich niemand im Wasser aufhalten.
Information des Bademeisters
Sagen Sie dem Bademeister immer beim Betreten und Verlassen der Becken Bescheid.
Tauchen ist verboten
Spiele und Spaß, die das Untertauchen anderer Mitschülerinnen und -schüler beinhalten, sollten Sie strikt untersagen.
Pause muss sein
Setzen Sie einen Zeitraum fest, der dem gemeinsamen Essen dient. Suchen Sie sich im Freibad für die Pause einen schattigen Platz aus und achten Sie darauf, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit Sonnenschutz eincremen.